Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ab Januar 2024


Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad von insgesamt fünf Pflegegraden. Demzufolge bekommen Menschen mit dem Pflegegrad 5, entsprechend die höchsten Leistungen der Pflegekasse. Ab 01.01.2024 haben sich die Leistungen erhöht!


Wer erhält Pflegegrad 5?

Menschen, die unter einer schwersten Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung leiden, bekommen den Pflegegrad 5 zugesprochen. Im Gutachten wurden zwischen 90 und unter 100 Punkten ermittelt. Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad mit entsprechenden Leistungen der Pflegekasse.


Wie hoch ist Ihr  Anspruch auf Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5?


  • Häusliche Pflege:
    Personen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von
    947 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.220 Euro monatlich.
  • Entlastungsbeitrag:
    Ein sogenannter Entlastungsbeitrag mit
    monatlich 125 Euro wird gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen.
  • Verhinderungspflege:
    Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 5 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel
    bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
  • Tagespflege oder Nachpflege:
    Für die Tagespflege können Menschen mit Pflegegrad 5 monatlich
    bis zu 1.995 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Kurzzeitpflege:
    Für eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen
    pro Kalenderjahr 1.774 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse:
    Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger.
  • Pflegehilfsmittel:
    Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von
    40 Euro monatlich zu.
  • Wohnraumanpassung:
    Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu
    4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte.
  • Ambulant betreute Wohngruppen:
    Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu
    2.500 Euro pro Person, bzw. 10.000 Euro pro Wohngruppe.
  • Pflege-WGs
    Für organisatorische und betreuende Hilfen in Pflege-WGs werden
    monatlich 214 Euro gezahlt.
  • Pflegeheim:
    Monatlich 2.005 Euro erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.

    Hinzu kommt der Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024 je nach Aufenthaltsdauer für Pflegeheimbewohner mit einem Pflegegrad 2 bis 5:
    -
    15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr
    -
    30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im zweiten Jahr
    -
    50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im dritten Jahr
    -
    75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem vierten Jahr


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Welche Form der Pflege kommt infrage?


  • Da Menschen mit einem Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen haben, werden sie in der Regel in einem Pflegeheim stationär betreut.
  • Möglich ist aber auch eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa, die mit im Haus wohnt und den Pflegebedürftigen gemeinsam mit den Angehörigen versorgt.
  • Angehörige, die zu Hause pflegen, sollten einen ambulanten Pflegedienst engagieren, der sich unter anderem auch um die medizinische Versorgung kümmert.
  • Oft wird auch ein Intensivpflegedienst in Anspruch genommen.


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