Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag


Wer pflegebedürftig ist und mindestens den Pflegegrad 1 hat, der hat Anspruch auf 125 Euro im Monat. Den sogenannten Entlastunsbetrag. Dieser Betrag ist allerdings eine reine Sachleistung und kann nicht in bar ausgezahlt werden.


Wer bekommt den Entlastungbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen zusätzliche Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung in Form einer Sachleistung, die die Pflegebedürftigen  nach ihren individuellen Bedürfnissen einsetzen können.


Leistungen für den Enlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Leistungen nutzen, je nach Ihren Bedürfnissen:


  • Unterstützung im Alltag
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege


Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)

Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und landesrechtlich geregelt. Jedes Bundesland hat das Recht, die Regelungen zur Anerkennung und Qualitätssicherung dieser Leistungen individuell festzulegen. Unter der sogenannten Unterstützung sind folgende Angebote gemeint:


  • Betreuungsangebote, insbesondere durch ehrenamtliche Helfer unter fachlicher Anleitung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Fenster putzen oder Reinigung
  • Stundenweise Betreuung


In vielen Bundesländern zählen zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Einkaufshilfen, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen (Fensterputzer, Reinigungskraft, Gärtner) sowie stundenweise Betreuung.

Curabox - Banner - 970x250

Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege

Wenn Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, können Sie den Entlastungsbetrag als Extra-Geld nutzen, zusätzlich zu Ihrem Budget für Tages- und Nachtpflege. Das hilft, die Kosten für die Tagespflege, einschließlich Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten, abzudecken und gibt Ihnen mehr Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Pflege.


Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag kann ebenfalls zur Deckung der Kosten für die Kurzzeitpflege herangezogen werden. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gilt allerdings, dass dieser Betrag nicht für den Eigenanteil an Unterkunfts- und Verpflegungskosten verwendet werden kann.


Für Personen mit Pflegegrad 1 besteht leider noch kein Anspruch auf das spezielle Budget für die Kurzzeitpflege. Das bedeutet, dass sämtliche anfallenden Kosten für die Kurzzeitpflege in diesem Fall ausschließlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass das Budget für die Kurzzeitpflege normalerweise erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Daher dient der Entlastungsbetrag als einzige finanzielle Unterstützung für Personen mit Pflegegrad 1, um die Kosten der Kurzzeitpflege zu decken.


Entlastungsbetrag für Ambulante Pflege

In vielen Fällen wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen der Betrag der Pflegesachleistungen zur Deckung der entstehenden Kosten zur Verfügung.


Mit dem Entlastungsbetrag können Sie einen Teil der ambulanten Pflege finanzieren. Hierzu gehören pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie die pflegefachliche Anleitung von Pflegenden.


Für Leistungen im Bereich "Selbstversorgung", wie körperbezogene Pflegemaßnahmen in den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung, kann der Entlastungsbetrag nicht verwendet werden.

Eine Ausnahme besteht bei Pflegegrad 1:

Personen mit diesem Pflegegrad können den Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für alle Kosten durch die ambulante Pflege nutzen, da Pflegesachleistungen in diesem Pflegegrad noch nicht verfügbar sind.


24h Pflege 970x250
Share by: