Rechtssicherheit 24-h-Pflege

Rechtssicherheit bei 24-Pflege


Rund 300.000 Haushalte werden von osteuropäischen Betreuungspersonen in Deutschland betreut. Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V., ist sich sicher, dass wir existenziell auf die Unterstützung von Pflegehilfskräften aus Ostereuropa angewiesen sind, da es nicht genügend Pflegefachkräfte gibt, die sie ersetzen könnten.

Ein Interview mit Frederic Seebohm


Das Problem: Fachkräfte fehlen

Laut Seebohm bräuchten wir weitere 50.000 examinierte Pflegekräfte und entsprechende Heimplätze, um diese Lücke zu schließen. Wenn wir also nicht auf osteuropäische Hilfe zurückgreifen, wie würde denn die Alternative aussehen? Noch mehr verzweifelte Angehörige, die an der Last der Pflege zerbrechen? Einsame pflegebedürftige Menschen, die auf sich alleine gestellt wären?


Wir brauchen Rechtssicherheit für die Tätigkeit von osteuropäischen Betreuungspersonen, sagt Frederic Seebohm. Im Moment gibt es nur die Form der stationären Pflege und der ambulanten Pflege. Er plädiert dafür, dass die Betreuung in der häuslichen Gemeinschaft aus der Grauzone geholt wird und als 3. Versorgungssäule anerkannt wird. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) schätzt, dass 90 Prozent der Betreuungspersonen in Deutschland illegal beschäftigt sind. Um dies zu ändern, brauchen wir eine Grundlage, wie sie beispielsweise von Österreich geschaffen wurde.


Wie sieht das österreichische Modell aus?

Dort ist die sogenannte. Personenbetreuung schon seit 2007 gesetzlich geregelt. Die Personenbetreuer sind selbstständig tätig und verfügen über eine Gewerbeberechtigung und sind pflichtig sozialversichert. Mit diesem Status sind sie in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Leistungen unabhängig von strengen Arbeitszeitregelungen selbst festzulegen und flexibel auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden und ihrer Angehörigen einzugehen.


Extraleistung von der der Pflegekasse: Benötigt ein Pflegebedürftiger die Betreuung rund um Uhr, kann in Österreich eine zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragt werden. Der Betrag liegt zwischen 400 und 600 Euro.


Wir haben Herrn Seebohm gefragt, wie ich sicher gehen kann, dass ich mich mit der Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft in einem legalen Rahmen bewege? 


Herr Seebohm sieht dazu zwei Möglichkeiten, die in Frage kommen.

  • Entweder als klassischer Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis, bei dem ich mich nach den hiesigen Arbeitszeitenvorgaben sowie dem Mindestlohn von 9,19 Euro ab 01.01.2019 richten muss oder ich nutze eine Vermittlungsagentur. 
  • Nachdem die meisten Betroffenen jedoch situationsbedingt die Arbeitszeitenregelung in Deutschland kaum einhalten können, empfiehlt es sich, die Dienstleistung einer Agentur in Anspruch zu nehmen.


Sein Tipp zur 24-h-Betreuung dazu lautet: 

Lassen Sie sich von der Agentur das gewählte Modell genau erklären. Legal ist sowohl die Vermittlung selbständiger Gewerbetreibender, als auch die Entsendung von Betreuungskräfte durch ausländische Entsendeunternehmen.


Vorab zu klären bei einer 24-h-Pflege:

  • Fragen Sie im Falle einer Entsendung nach der A1 Bescheinigung. Sie bestätigt die Zahlung der Sozialabgaben im Herkunftsland.
  • Niemals Barzahlung vereinbaren.
  • Seriöse Honorare liegen zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat. Alles was darunter durch eine Agentur angeboten wird, wird wahrscheinlich nicht seriös sein. 


Wichtige Info: Eine 24-h-Pflege ist niemals eine Person, die Ihnen 24 Stunden zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit liegt zwischen 35 und 40 Stunden die Woche. Bedenken Sie bitte, dass Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist.


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