Die ursprüngliche Bedeutung des lateinischen Wortes „hospitium“ ist die einer Herberge. Die Gäste oder „hospis“ kirchlicher Herbergen waren Pilger, Bedürftige, Flüchtlinge und Kranke. Schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts gab es Unheilbarenhäuser, in denen Sterbende Aufnahme fanden. Das erste echte Hospiz wurde 1879 als „Our Lady’s Hospice“ im irischen Dublin von den Sisters of Charity errichtet.
Damit das Leben bis zuletzt gelingt, ist fast immer palliativmedizinische Versorgung vonnöten. Ebenso wichtig sind allerdings spezielle Pflege und Hilfestellungen, um den Abbauprozessen eines todkranken Körpers entgegenzuwirken, daraus resultierende Schmerzen und unangenehme Begleitsymptome zu lindern. Außerdem bedarf nicht nur der Sterbende selbst, sondern auch dessen soziales Umfeld fachgerechter, psychosozialer und seelsorgerischer Unterstützung.
Im Vordergrund des Hospizdienstes steht, dass die Betreuenden ihre Anstrengungen dahingehend ausrichten, dem Sterbenden die bestmögliche Lebensqualität bis zum letzten Atemzug zu gewährleisten.
Manchmal lässt der Zustand eines sterbenden Patienten oder dessen Lebensumstände keine ambulante Betreuung zu. In solchen Fällen kommt die Aufnahme in ein stationäres Hospiz als eigenständige Einrichtung in Betracht. Die Sterbebegleitung, Pflege und medizinische Versorgung der Betroffenen, die ausschließlich auf eigenen Wunsch Aufnahme finden, leisten ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sowie palliativmedizinisch ausgebildete Ärzteteams.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2009 ist auch in Deutschland die Inanspruchnahme eines stationären Hospizdienstes kostenfrei. Das aktuelle Hospiz- und Palliativgesetz regelt eines 95-prozentige Kostenübernahme der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse, sowie eine 5-prozentige Kostenübernahme durch die Trägerorganisation, die diese in der Regel aus Spenden aufbringt.