Hospiz - Abschied nehmen

Hospiz: Die Kunst des Abschieds


Die ursprüngliche Bedeutung des lateinischen Wortes „hospitium“ ist die einer Herberge. Die Gäste oder „hospis“ kirchlicher Herbergen waren Pilger, Bedürftige, Flüchtlinge und Kranke. Schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts gab es Unheilbarenhäuser, in denen Sterbende Aufnahme fanden. Das erste echte Hospiz wurde 1879 als „Our Lady’s Hospice“ im irischen Dublin von den Sisters of Charity errichtet.


Das ambulante Hospiz

Damit das Leben bis zuletzt gelingt, ist fast immer palliativmedizinische Versorgung vonnöten. Ebenso wichtig sind allerdings spezielle Pflege und Hilfestellungen, um den Abbauprozessen eines todkranken Körpers entgegenzuwirken, daraus resultierende Schmerzen und unangenehme Begleitsymptome zu lindern. Außerdem bedarf nicht nur der Sterbende selbst, sondern auch dessen soziales Umfeld fachgerechter, psychosozialer und seelsorgerischer Unterstützung.


Im Vordergrund des Hospizdienstes steht, dass die Betreuenden ihre Anstrengungen dahingehend ausrichten, dem Sterbenden die bestmögliche Lebensqualität bis zum letzten Atemzug zu gewährleisten.

Für sehr viele Menschen gehört dazu ganz maßgeblich der Verbleib in der vertrauten Umgebung des eigenen Heims.

  • Wenn der gesundheitliche Zustand des Betroffenen diese Option ermöglicht, ist ihr immer der Vorzug zu geben.Die Einschaltung ambulanter Hospizdienste in der Sterbebegleitung ist dabei oberstes Gebot.
  • Ambulante Hospizdienste werden zumeist von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet, die einem Versorgungsnetzwerk angehören, das eng mit professionellen Pflegediensten und den behandelnden Ärzten zusammenarbeitet.
  • Die Inanspruchnahme ambulanter Hospizdienstleistungen ist für die Betroffenen kostenfrei, da unter bestimmten Voraussetzungen die Trägerorganisationen die Kosten ihrer hauptamtlichen Mitarbeiter gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können.
  • Der Rest wird durch Zuwendungen aufgebracht.


Das stationäre Hospiz

Manchmal lässt der Zustand eines sterbenden Patienten oder dessen Lebensumstände keine ambulante Betreuung zu. In solchen Fällen kommt die Aufnahme in ein stationäres Hospiz als eigenständige Einrichtung in Betracht. Die Sterbebegleitung, Pflege und medizinische Versorgung der Betroffenen, die ausschließlich auf eigenen Wunsch Aufnahme finden, leisten ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sowie palliativmedizinisch ausgebildete Ärzteteams.


Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2009 ist auch in Deutschland die Inanspruchnahme eines stationären Hospizdienstes kostenfrei. Das aktuelle Hospiz- und Palliativgesetz regelt eines 95-prozentige Kostenübernahme der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse, sowie eine 5-prozentige Kostenübernahme durch die Trägerorganisation, die diese in der Regel aus Spenden aufbringt.


Wichtige Info: Wer noch beruftstätig ist und einen nahen Angehörigen bei Sterbeprozeß begleiten möchte, kann sich dafür bis zu drei Monaten von der Arbeit freistellen lassen. Das ist Teil des Pflegezeitgesetzes.


Hospizdienste im Überblick

  • Ambulanter Hospizdienst: wenn Sterbende zuhause gehen möchten
  • Stationärer Hospizdienst: wenn Sterbende konstante, medizinische Betreuung benötigen oder keine häusliche Aufsicht möglich ist
  • Inanspruchnahme von Sterbebegleitung für Betroffene kostenfrei: weil auch Angehörige in ihrer Betroffenheit nicht alles leisten können


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