Pflege im Ausland

 

 Pflege im Ausland


Viele Senioren wünschen sich einen Teil des Jahres im sonnigen Süden zu verbringen oder möchten zu ihren Kindern ins Ausland ziehen. Doch was passiert, wenn man im Ausland pflegebedürftig wird oder ist?

Wer übernimmt dann die Kosten?



Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?


Wer ins Ausland geht, bekommt nicht immer alle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dauert der Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weiterbezahlt und man kann das Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistungen weiter beanspruchen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Aufenthalt im europäischen Ausland oder Übersee stattfindet. Wer beabsichtigt Pflegesachleistungen weiter zu beanspruchen, muss im Ausland von einer Pflegekraft begleitet werden, die bei einem Pflegedienst arbeitet oder ein Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse hat.


Was passiert bei einem Auslandsaufenthalt über sechs Wochen?

 

Wer plant länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland zu leben, bekommt das Pflegegeld weiterhin gezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufhält. Sachleistungen werden bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht erbracht. Auch der Anspruch auf die Verhinderungspflege erlischt bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen. Ebenso die Zahlung der Pflegehilfsmittel, was bedeutet, dass beispielsweise die Reparatur des Rollators oder ähnliches nicht übernommen werden.


Wer zahlt ein Pflegeheim im Ausland?

 

Da die Kosten für das Pflegeheim in manchen Ländern weit unter den Kosten für Pflegeheime in Deutschland liegen, liebäugeln Familien mit dieser Alternative. Doch es ist Vorsicht geboten, denn was auf den ersten Blick günstiger erscheint, kann schnell zur Kostenfalle werden. Die deutsche Pflegeversicherung ist nicht verpflichtet, die Pflege im Ausland zu bezahlen.

Bei einem Leben im europäischen Ausland zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich das Pflegegeld aus. Wer mit dem Gedanken spielt, sich im Ausland pflegen lassen zu wollen, sollte sich rechtzeitig über eine private Pflegeversicherung informieren, denn die private Pflegeversicherung zahlt meistens unabhängig vom Wohnsitz des Versicherten.

Die Rente des Pflegebedürftigen wird weiterhin voll ausgezahlt, solange die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleibt.




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