Ab 2025 werden die Pflegeleistungen in Deutschland noch mal angehoben und verbessert. Es gibt wesentliche Änderungen wie die Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung der Pflegeleistungen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Pflege flexibler und zugänglicher zu gestalten.
Im Jahr 2025 wird das Pflegegeld in Deutschland um 4,5 Prozent angehoben. Die Anpassung betrifft alle Pflegegrade und sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege. Zum Vergleich: Das Pflegegeld wurde bereits zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.
Ab 01.01.2025 gilt folgendes Pflegegeld:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 598 Euro
Pflegegrad 4: 799 Euro
Pflegegrad 5: 989 Euro
Parallel zum Pflegegeld steigen auch die Pflegesachleistungen zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 %.
Die Beträge steigen je nach Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 795 Euro
Pflegegrad 3: 1496 Euro
Pflegegrad 4: 1858 Euro
Pflegegrad 5: 2299 Euro
Zum 1. Januar 2025 werden alle Leistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent erhöht. Der monatliche Entlastungsbetrag liegt dann bei 130,63 Euro.
Auch für die stationäre Pflege gilt die Erhöhung von 4,5 % ab 01. Januar 2025.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit
vollstationäre Pflege 2024 | Erhöhung 2025 | vollstationäre Pflege 2025 | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 770 Euro | 35 Euro mehr | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro | 57 Euro mehr | 1319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro | 80 Euro mehr | 1855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2005 Euro | 90 Euro mehr | 2095 Euro |