Rente

 

 Rente für pflegende Angehörige


 Gibt es eigentlich eine Rente für Pflegende?

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse übernommen. Dies geschieht beispielsweise, wenn pflegende Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben müssen, um die Pflege zu gewährleisten. Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld pflegt, sollte daher prüfen, ob er nicht Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat. Zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge weiter, so ist sichergestellt, dass die Beitragsjahre für die Rente, auch bekannt als Rentenpunkte, fortgeführt werden und sich die Rente entsprechend erhöht.

 

Für wen übernimmt die Pflegekasse die Rentenbeitragszahlungen?


Folgende Voraussetzungen müssen nach dem Pflegestärkungsgesetz erfüllt sein, um einen Anspruch auf die Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse zu haben:


  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden
  • Die wöchentliche Pflegezeit beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf zwei Tage
  • Der MDK muss bei der Begutachtung festlegen, dass die Pflegezeit von mindestens 10 Stunden pro Woche erfüllt ist
  • Werden mehrere Personen gepflegt, können die Pflegezeiten addiert werden (Additionspflege)
  • Der pflegende Angehörige darf kein Geld für die Pflege erhalten und nebenbei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein


Was versteht man unter Additionspflege?


Unter Additionspflege werden die Pflegefälle zusammengefasst, die von einer Pflegeperson betreut werden. Beispielsweise wenn man beide Elternteile zu Hause pflegt oder auch die eigene Mutter und den Schwiegervater, auch wenn diese in unterschiedlichen Haushalten leben. Wer zwei oder mehrere Personen pflegt, hat die Möglichkeit, die Stunden, welche er für die Pflege aller Personen benötigt, zusammenzufassen. Dies ist wichtig, um die Mindestanforderung von 10 Stunden Pflegezeit pro Woche für die Rentenbeitragszahlung zu erfüllen.


Wie stelle ich einen Antrag auf Rentenbeitragszahlung?

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, können Sie sich den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ bei Ihrer Krankenkasse, der Pflegekasse oder auch der zuständigen Rentenversicherung holen. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen – es reicht die Beantwortung des Fragebogens.


Weitere Information dazu finden Sie hier bei der Deutschen Rentenversicherung . 

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