Gibt es eigentlich eine Rente für Pflegende?
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse übernommen. Dies geschieht beispielsweise, wenn pflegende Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben müssen, um die Pflege zu gewährleisten. Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld pflegt, sollte daher prüfen, ob er nicht Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat. Zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge weiter, so ist sichergestellt, dass die Beitragsjahre für die Rente, auch bekannt als Rentenpunkte, fortgeführt werden und sich die Rente entsprechend erhöht.
Folgende Voraussetzungen müssen nach dem Pflegestärkungsgesetz erfüllt sein, um einen Anspruch auf die Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse zu haben:
Unter Additionspflege werden die Pflegefälle zusammengefasst, die von einer Pflegeperson betreut werden. Beispielsweise wenn man beide Elternteile zu Hause pflegt oder auch die eigene Mutter und den Schwiegervater, auch wenn diese in unterschiedlichen Haushalten leben. Wer zwei oder mehrere Personen pflegt, hat die Möglichkeit, die Stunden, welche er für die Pflege aller Personen benötigt, zusammenzufassen. Dies ist wichtig, um die Mindestanforderung von 10 Stunden Pflegezeit pro Woche für die Rentenbeitragszahlung zu erfüllen.
Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, können Sie sich den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ bei Ihrer Krankenkasse, der Pflegekasse oder auch der zuständigen Rentenversicherung holen. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen – es reicht die Beantwortung des Fragebogens.
Weitere Information dazu finden Sie
hier bei der Deutschen Rentenversicherung .