Wenn Sie einen Schlaganfall oder einen Verkehrsunfall erleiden, kann es vorkommen, dass Sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr ansprechbar sind. Gerade in diesen Situationen stehen zahlreiche fundamentale medizinische Entscheidungen an. Mit einer Patientenverfügung legen Sie die von Ihnen gewünschte Behandlung vorab fest.
Eine wichtige Frage ist, bis zu welchem Punkt lebensverlängernde Maßnahmen sinnvoll sind, wenn keine Aussicht auf eine Heilung besteht. Außerdem stehen Entscheidungen über Eingriffe, die vielleicht das Leben retten können, aber zu einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung führen, an.
Sie haben auch in diesen Situationen die Möglichkeit, Ihren Willen umzusetzen. Hierfür ist es notwendig, eine Patientenverfügung auszustellen. Wenn keine entsprechende Erklärung vorliegt, muss Ihr rechtlicher Betreuer diese Entscheidungen treffen.
Es bestehen keine genauen Vorschriften, wie Sie die Patientenverfügung erstellen müssen. Allerdings gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie möchten, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Wichtig ist es, die Aussagen so konkret wie möglich zu gestalten. Wenn Sie beispielsweise nur angeben, dass Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, dann lässt diese Aussage viel Interpretationsspielraum. Daher ist es wichtig, die genauen Situationen anzugeben, in denen Sie keine medizinische Versorgung wünschen – beispielsweise nur in der Sterbephase, wenn eine unheilbare Krankheit aufgetreten ist oder wenn die Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit aufgrund einer Demenzerkrankung verloren gegangen ist. Außerdem ist es sinnvoll, genau anzugeben, welche Maßnahmen Sie ablehnen und welche Sie befürworten. So haben Ärzte und Betreuer eine exakte Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus können Sie eigene Wertvorstellungen angeben, um auch in nicht ausdrücklich festgehaltenen Situationen eine Entscheidung in Ihrem Sinne zu erleichtern.
Da die Formulierung einer derartigen Patientenverfügung nicht einfach ist, ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Möglichkeit stellt es dar, die Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu besuchen. Hier erhalten Sie nicht nur weiterführende Informationen zu den Inhalten: Darüber hinaus stehen Ihnen Textbausteine zum Download zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Patientenverfügung erstellen können.
Wer seine Patientenverfügung online erstellen möchte, kann dies kostenfrei auf der Website der Verbraucherzentrale tun. https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
Des Weiteren ist es sinnvoll, dieses Thema mit Ihrem Arzt zu besprechen. Dieser erteilt Ihnen nicht nur Auskunft über die Auswirkungen verschiedener medizinischer Maßnahmen. Er gibt Ihnen außerdem wertvolle Tipps für die Ausgestaltung des Dokuments. Zusätzlich kann er bestätigen, dass Sie sich über die entsprechenden Maßnahmen informiert haben und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einwilligungsfähig waren. Rechnen Sie jedoch damit, dass für diese Beratung eine Gebühr fällig ist.
Wer sämtliche Zweifel an der Echtheit des Dokuments ausschließen möchte, kann dies mit einer eine notarielle Beglaubigung tun. Diese ist für die Gültigkeit jedoch nicht erforderlich.