Wer erhält Pflegegrad 2?
Hilfe und Leistungen im
Pflegegrad 2 erhalten alle die Pflegebedürftigen, die in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ausgeprägt motorisch beeinträchtigt sind. Sie benötigen vor allem Hilfe bei der Grundpflege – zum Waschen oder Ankleiden sowie bei Toilettengängen. Auch eine Demenzerkrankung erfordert die ständige Anwesenheit im Umfeld des Pflegebedürftigen, da der eventuelle Bedarf an Hilfe vom Pflegenden erkannt werden muss. Der Pflegegrad 2 entspricht den bis vor 2017 gültigen Pflegestufen 0 und 1.
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Plegeleistungen bei Pflegegrad 2 ab Januar 2024?
- Häusliche Pflege:
Personen mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein
Pflegegeld in Höhe von 332 Euro monatlich oder ambulante
Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 761 Euro monatlich. - Entlastungsbeitrag:
Ein sogenannter
Entlastungsbeitrag mit monatlich 125 Euro wird
gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen. - Verhinderungspflege:
Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel bis zu
1.612 Euro
für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. - Kurzzeitpflege:
Für eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen pro Kalenderjahr
1.774 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. - Pflegeberatung und Pflegekurse:
Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger. - Pflegehilfsmittel:
Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich zu. - Wohnraumanpassung:
Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte.
- Ambulant betreute Wohngruppen:
Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person, bzw. 10.000 Euro pro Wohngruppe. - Für organisatorische und betreuende Hilfen in
Pflege-WGs werden monatlich 214 Euro gezahlt.
- Pflegeheim:
Monatlich 770 Euro erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.
Hinzu kommt der Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024 je nach Aufenthaltsdauer für Pflegeheimbewohner mit einem Pflegegrad 2 bis 5:
-
15 Prozent
des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr
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30 Prozent
des Eigenanteils an den Pflegekosten im zweiten Jahr
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50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im dritten Jahr
-
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem vierten Jahr