Pflegegrade im Überblick

Pflegegrade im Überblick 2024


Die neuen Pflegegrade richten sich nach der Selbstständigkeit. Seit Januar 2017 wird nicht mehr in Pflegestufen eingeteilt, jetzt ist die Rede vom Grad der Selbstständigkeit. Dazu werden Punkte in sechs Bereichen vergeben.
Die Leistungen für das Pflegegeld und den Pflegesachleistungen werden zum 01.01.2024 um jeweils 5 % erhöht.


Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad


Im Mittelpunkt der Begutachtung für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit steht der Grad der Selbstständigkeit.

Die Gutachter wollen wissen, in welchen Lebenslagen der Mensch Unterstützung braucht, was unternommen werden muss, damit die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten bleibt, und was der Betroffene noch alleine erledigen kann.


Was bedeutet Selbstständigkeit?

Wer sich in seiner Wohnung beispielsweise mithilfe eines Rollators fortbewegen kann und dabei niemanden zur Unterstützung braucht, der gilt als selbstständig. Er ist somit in der Lage, eine Aktion ohne fremde Hilfe durchzuführen.


Pflegeleistungen 2024 in der Übersicht:


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Pflegeleistungen PG 1 PG 2 (ab 1.1.2024) PG 3 (ab 1.1.2024) PG 4 (ab 1.1.2024) PG 5 (ab 1.1.2024)
Pflegegeld (ambulant) 0 332 Euro 573 Euro 765 Euro 947 Euro
Pflegesachleistung (ambulant) 0 761 Euro 1.432 Euro 1.778 Euro 2.200 Euro
Entlastungsbetrag (ambulant) 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro
Tages- und Nachtpflege 0 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro
Hausnotruf 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro 25,50 Euro
Wohnraumanpassung 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro
Stationäre Pflege 0 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro
Kurzzeitpflege 0 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro
Verhinderungspflege 0 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro

Stark verbessert wurde hierbei die Gewichtung zugunsten der Beeinträchtigung im psychischen Bereich.

Die Vergabe von Punkten in den einzelnen Bereichen ergeben dann den jeweiligen Pflegegrad.

Punktevergabe beim Pflegegutachten

Pflegegrad Gesamtpunkte Ausmaß der Beeinträchtigung
1 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
2 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
3 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
4 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
5 90 bis 100 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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