Schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten müssen bei Pflegegrad 4 zugrunde liegen. Menschen mit einem Pflegegrad 4 sind in der Regel nicht mehr in der Lage, ihren Alltag alleine zu organisieren.
Zum 01.01.2024 haben sie die Leistungen erhöht!
Menschen, die einen Pflegegrad 4 haben, sind körperlich sehr schwer beeinträchtigt oder leiden unter Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium. In diesen Fällen muss die Grundpflege nahezu vollständig durch den Pflegedienst oder den pflegenden Angehörigen übernommen werden. Im Gutachten wurden zwischen 70 und unter 90 Punkten ermittelt.
Eine adäquate Pflege durch die Angehörigen ist beim Pflegegrad 4 kaum noch möglich und auch eine zeitlich begrenzte ambulante Tagespflege stellt keine ausreichende Hilfe dar.