Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ab Januar 2024


Schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten müssen bei Pflegegrad 4 zugrunde liegen. Menschen mit einem Pflegegrad 4 sind in der Regel nicht mehr in der Lage, ihren Alltag alleine zu organisieren.

Zum 01.01.2024 haben sie die Leistungen erhöht!


Wer erhält Pflegegrad 4?

Menschen, die einen Pflegegrad 4 haben, sind  körperlich sehr schwer beeinträchtigt oder leiden unter Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium. In diesen Fällen muss die Grundpflege nahezu vollständig durch den Pflegedienst oder den pflegenden Angehörigen übernommen werden. Im Gutachten wurden zwischen 70 und unter 90 Punkten ermittelt.


Wie hoch ist Ihr  Anspruch auf Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4?


  • Häusliche Pflege:
    Personen mit Pflegegrad 4, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von
    765 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.778 Euro monatlich.
  • Entlastungsbeitrag:
    Ein sogenannter Entlastungsbeitrag mit
    monatlich 125 Euro wird gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen.
  • Verhinderungspflege:
    Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel
    bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
  • Tagespflege oder Nachpflege:
    Für die Tagespflege können monatlich bis zu
    1.612 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Kurzzeitpflege:
    Für eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen
    pro Kalenderjahr 1.774 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse:
    Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger.
  • Pflegehilfsmittel:
    Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von
    40 Euro monatlich zu.
  • Wohnraumanpassung:
    Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu
    4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte.
  • Ambulant betreute Wohngruppen:
    Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person, bzw.
    10.000 Euro pro Wohngruppe.
  • Pflege-WGs
    Für organisatorische und betreuende Hilfen in Pflege-WGs werden
    monatlich 214 Euro gezahlt.
  • Pflegeheim:
    Monatlich 1.775 Euro
    erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.

    Hinzu kommt der Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024 je nach Aufenthaltsdauer für Pflegeheimbewohner mit einem Pflegegrad 2 bis 5:
    -
    15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr
    -
    30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im zweiten Jahr
    -
    50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im dritten Jahr
    -
    75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem vierten Jahr



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Welche Form der Pflege kommt infrage?

Eine adäquate Pflege durch die Angehörigen ist beim Pflegegrad 4 kaum noch möglich und auch eine zeitlich begrenzte ambulante Tagespflege stellt keine ausreichende Hilfe dar.


  • Infrage kommen kann hier eine sogenannte 24-Stunden-Pflege mit einer Pflegekraft, zum Beispiel aus Osteuropa, die im Haus des Pflegebedürftigen wohnt und jederzeit erreichbar ist. Diese Form der Pflege ist ideal für alle Pflegebedürftigen, die in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, aber eine intensive Pflege benötigen.
  • Wenn Angehörige zu Hause pflegen, dann kann ein ambulanter Pflegedienst helfen.
  • Die pflegenden Angehörigen können zudem eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um sich von den täglichen Strapazen zu erholen.
  • Entlastend kann auch eine Tagespflege sein.
  • Eine Alternative dazu ist die stationäre Pflege in einem Pflegeheim.



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