Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht


Führen körperliche oder geistige Probleme dazu, dass eine Person wichtige Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann, dann ist ein gesetzlicher Vertreter erforderlich. Wenn Sie für den Fall der Fälle sicherstellen möchten, dass diese Aufgabe einer Person übertragen wird, der Sie voll und ganz vertrauen, dann ist es sinnvoll, dafür eine Vorsorgevollmacht auszustellen.


Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie so wichtig?

Krankheiten, Unfälle und Demenz können plötzlich dazu führen, dass jemand für Sie entscheiden muss, weil Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.  Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss zunächst das Betreuungsgericht einen Person bestimmen, die als gesetzliche Betreuung für Sie auftritt. Was viele nicht wissen, das es nicht automatisch Ihre nächsten Familienangehörige sind.


Da Unfälle und Krankheiten plötzlich und ohne Vorwarnungen auftreten, ist es wichtig, schon in jungen Jahren auf diese Weise vorzusorgen. Sie haben dabei die Möglichkeit, in der Vorsorgevollmacht zu vermerken, dass diese nur dann in Kraft tritt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen.


Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, ist dies jedoch nicht notwendig. Darin bestimmen Sie, wer befugt ist  welche Aufgaben für Sie zu erledigen. Auf diese Weise ersparen Sie Ihren Angehörigen nicht nur den Aufwand für über das Betreuungsgericht. Viel wichtiger ist, dass Sie sicherstellen, dass die Wahl genau auf die Person fällt, die für Sie die richtigen Entscheidungen trifft.


Inhalte einer Vorsorgevollmacht:

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, Sie in allen oder für genannten Aufgaben vertreten darf.


  • Gesundheitssorge
  • Post- und Briefverkehr
  • Behörden und Gerichte
  • Wohnangelegenheiten


Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das Betreuungsgericht  prüfen, wer dafür in Frage kommt und setzt dann einen gesetzlichen Betreuer ein, der diese Aufgabe übernimmt.


Notvertretungrecht ab Januar 2023

Seit 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es berechtigt Ehepartner  im medizinischen Notfall (Unfall, Schlaganfall, etc.) als Betreuer für den Ehegatten tätig zu werden.  Vorausgesetzt es liegt keine Vertretungsvollmacht vor.

Dazu benötigt der Ehepartner eine Bestätigung vom Arzt, der verpflichtet ist die Geschäftsunfähigkeit zu bestätigen.

Die Betreuung kann für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Sollte über die 6 Monate hinaus  eine Betreuung nötig sein, muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen.


Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen, dann übertragen Sie dem Bevollmächtigten eine vollkommene Entscheidungsfreiheit ohne jegliche Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Daher ist es wichtig, eine Person auszuwählen, der Sie ohne Einschränkungen vertrauen.


Sollten diesbezüglich einige Restzweifel bestehen, dann können Sie auch eine Betreuungsverfügung ausstellen. In diesem Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren für die Einsetzung eines rechtlichen Betreuers. Allerdings versucht das Gericht, Ihre festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen der Betreuungsverfügung zu berücksichtigen. In einer Betreuungsverfügung schreiben Sie also auf, was passieren soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind selbst entscheiden zu können. Sie können beispielsweise angeben, welche Person Ihr Betreuer sein soll oder welche auf keinen Fall und wo und wie Sie wohnen möchten. Die Betreuungsverfügung ist Form der Absicherung für den Fall, dass Sie eine rechtliche Betreuung brauchen. 


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, können Sie in einer Patientenverfügung angeben. Was eine Patientenverfügung beinhaltet und wie Sie diese gestalten, finden Sie hier. 


Wichtige Hinweise zur Vorsorgevollmacht

Stellen Sie die Vollmacht nur zugunsten einer Person aus, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Sie können vorgeben, dass die Vollmacht nur dann in Kraft tritt, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Sie können eine Vollmacht zur „Vertretung in allen Angelegenheiten“ ausstellen oder nur für bestimmte Bereiche. Selbst bei einer allgemeinen Vollmacht sind davon einige Bereiche – beispielsweise die Zustimmung zu einer lebensgefährlichen Operation – per Gesetz ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Bewahren Sie die Vollmacht stets an einem Ort auf, der leicht für die bevollmächtigte Person zugänglich ist.


Ausführliche Informationen und einen kostenlosen Download mit einer Musterverfügung stellt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hier zur Verfügung.

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