Hilfe für pflegende Angehörige

Hilfe für pflegende Angehörige – Entspannen mit gutem Gewissen


Wer Angehörige pflegt, leistet nicht nur Erhebliches, sondern ist auch emotionalen Belastungen ausgesetzt. Unterstützung zur Entlastung ist deshalb wichtig. Zögern Sie deshalb nicht, sich die Ihnen zustehende Hilfe schon einzufordern,
wenn Sie selbst pflegebedürftige Angehörige versorgen.

Eine Entlastung kann sehr individuell geschehen und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.


Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Entspannung

Ein schlechtes Gewissen sollte niemand haben, der die Pflege abgibt – auch wenn es schwerfällt. Denn nur so können Sie dauerhaft für Ihre Lieben da sein. Informieren Sie sich darüber, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.


Kleine Schritte wagen

Wer sich der Pflege eines geliebten Menschen verschrieben hat, wird oft von Zweifeln geplagt, wenn die Pflege einmal aus der Hand gegeben werden soll. Hier kann es zunächst sehr hilfreich sein, kurzzeitige Hilfen in Anspruch zu nehmen.


Pflegedienst für bestimmte Aufgaben

  • Überzeugen Sie sich anhand von kleinen Unterstützungen, ob der gewählte Pflegedienst Ihren Ansprüchen genügt.So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, den Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben zu nutzen.
  • Wer bettlägerige Patienten etwa aufgrund einer Verletzung nicht selbst heben und umlagern kann, lässt für solche Hilfestellungen einen Pflegedienst ins Haus kommen.


Zeitlich befristete Pflege

  • Wichtige Termine können erledigt werden, wenn eine Tagespflege engagiert wird.
  • Auch während des Urlaubs oder eines Krankenhausaufenthalts des pflegenden Angehörigen kann Unterstützung notwendig sein.In diesem Fall hilft ebenfalls eine zeitlich befristete Pflege. Mit solchen Situationen kann auch die pflegebedürftige Person oft gut umgehen.


So ist der Grundstein für eine langfristige externe Unterstützung in der Pflege gelegt. Sowohl Sie als auch die pflegebedürftige Person haben Zeit, sich langsam daran zu gewöhnen.


Welche Möglichkeiten haben Sie zur kurzfristigen Abgabe der Pflege?

Sie haben die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Verhinderungspflege kann Ihre Arbeit von einem ambulanten Pflegedienst oder Verwandten übernommen werden.


Bei der Kurzzeitpflege hingegen wird die zu pflegende Person kurzfristig vollstationär aufgenommen.

  • Die Kurzzeitpflege kommt häufig zum Einsatz nach einem Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson oder wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht von Ihnen übernommen werden kann.
  • Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt, lässt sich aber mit der Verhinderungspflege koppeln.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der Pflegekasse beraten.


Unterstützung zulassen

Es ist nicht leicht, einen geliebten Menschen einer fremden Person oder einer Einrichtung anzuvertrauen. Was Sie wissen müssen, hier im Überblick:


  • Lassen Sie Hilfe zu, um sich selbst zu entlasten.
  • Wagen Sie kleiner Schritte, um sich und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen Zeit zu geben, sich an die neue Unterstützung zu gewöhnen.
  • Beginnen Sie mit der Abgabe einzelner Aufgaben an einen Pflegedienst, testen Sie die Tagespflege, nehmen Sie Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege in Anspruch, wenn es nötig ist.


Lese-Tipp: "Nein aus Liebe: Warum es wichtig ist, auch mal an sich zu denken"


Share by: