Wer erhält Pflegegrad 5?
Menschen, die unter einer schwersten Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung leiden, bekommen den Pflegegrad 5 zugesprochen. Im Gutachten wurden zwischen 90 und unter 100 Punkten ermittelt.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad mit entsprechenden Leistungen der Pflegekasse.
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5?
- Häusliche Pflege:
Personen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von
947 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis
zu 2.220 Euro monatlich. - Entlastungsbeitrag:
Ein sogenannter Entlastungsbeitrag mit
monatlich 125 Euro
wird
gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen. - Verhinderungspflege:
Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 5 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel
bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. - Tagespflege oder Nachpflege:
Für die Tagespflege können Menschen mit Pflegegrad 5 monatlich
bis zu 1.995 Euro
in Anspruch genommen werden. - Kurzzeitpflege:
Für eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen
pro Kalenderjahr 1.774 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. - Pflegeberatung und Pflegekurse:
Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger. - Pflegehilfsmittel:
Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von
40 Euro monatlich
zu. - Wohnraumanpassung:
Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu
4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte. - Ambulant betreute Wohngruppen:
Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu
2.500 Euro pro Person, bzw.
10.000 Euro pro Wohngruppe. - Pflege-WGs
Für organisatorische und betreuende Hilfen in Pflege-WGs werden
monatlich 214 Euro gezahlt. - Pflegeheim:
Monatlich 2.005 Euro
erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.
Hinzu kommt der Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024 je nach Aufenthaltsdauer für Pflegeheimbewohner mit einem Pflegegrad 2 bis 5:
-
15 Prozent
des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr
-
30 Prozent
des Eigenanteils an den Pflegekosten im zweiten Jahr
-
50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im dritten Jahr
-
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem vierten Jahr