Auszeit Pflege

 

 Auszeit für die Pflege


 Ein Unfall, eine Krankheit und der plötzliche Pflegefall können das Leben von Angehörigen von einem auf den anderen Tag ordentlich auf den Kopf stellen. Nicht nur die Sorge um den Betroffenen macht einem zu schaffen, auch die neue Herausforderung, Familie, Beruf und die Pflege zu organisieren, bringt viele an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch es geht auch anders – wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.


Prüfen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten

Es ist wichtig, sich vorab mal selbst zu fragen: Wie viel Zeit steht mir zur Verfügung? Pflege braucht Zeit und muss gut organisiert werden, da es meist ein langfristiger Faktor im Leben ist. Durchschnittlich pflegen die Menschen ihre Angehörigen sieben Jahre. Daher ist es wichtig, sich klar zu machen, wie viel Zeit einem zur Verfügung steht und welche Dinge man gegebenenfalls zurückstellen kann. Nur, wer Verantwortung für sich trägt, kann sie auch für andere übernehmen. 

Stellen Sie sich daher folgende Fragen vor der eintretenden Pflegezeit oder spätestens zu Beginn:


  • Wie viel Zeit kann ich einbringen?
  • Wer kann mich dabei unterstützen?
  • Was ist in meinem Leben wichtig?


Erstmaßnahmen und Überlegungen

Bei einem eintretenden Pflegefall ist es auch wichtig, seine Arbeit entsprechend zu organisieren. Viele Arbeitgeber bieten die Möglichkeit vom Home Office an. Ist das auch eine Option für Sie? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsgeber darüber. Natürlich kann auch die Arbeitszeit reduziert werden. Allerdings führt dies zu Verdienstausfällen. Als Sofortmaßnahme stehen Ihnen bis zu 10 Tage Urlaub zur Verfügung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Da es wichtig ist, die eigene Existenz zu sichern, empfiehlt es sich einen gemeinsamen Weg mit seinem Arbeitgeber zu vereinbaren. Ansonsten belasten Existenzsorgen die schon sehr nervenaufreibende Pflegezeit zusätzlich.


Möglichkeiten der Freistellung als Arbeitnehmer

Man kann sich als Arbeitnehmer auch für die Pflegezeit freistellen lassen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist: Während der Freistellung besteht Kündigungsschutz! Das heißt: Sie müssen nicht befürchten, aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der schriftlichen Anmeldung der Pflegezeit und endet mit deren Ablauf.


Folgende Möglichkeiten der Freistellung gibt es für Arbeitnehmer, wenn Sie nahe Angehörige pflegen:


  • Pflegeunterstützungsgeld: Bei einem akut auftretenden Pflegefall können Sie eine Auszeit von bis zu zehn Tagen (bis 31.03.2023 sind es noch 20 Tage) von der Arbeit nehmen. In dieser Zeit erhalten dafür eine Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld) in Höhe von 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Diese Lohnersatzleistung bezahlt die Pflegekasse.
  • Pflegezeit: Dauert die häusliche Pflege Ihres Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) länger, können Sie bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen. Dies gilt auch für die außerhäusliche Pflege eines minderjährigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1).
  • Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen: Wer sich in der letzten Lebensphase um einen nahen Angehörigen kümmert, kann sich bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen.
  • Familienpflegezeit: Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) in häuslicher Umgebung kümmern müssen, können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die Dauer von bis zu 24 Monaten reduzieren.
  • Weitere Informationen zu den Freistellungsmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Artikel "Finanzielle Unterstützung für Berufstätige bei der Pflege zuhause"


Unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich entscheiden, empfehlenswert ist immer ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten.

Es ist wichtig, dass die Pflege nicht nur von einer Person getragen wird, sondern alle Beteiligten die Entscheidungen gemeinsam treffen und den Weg gemeinsam gehen.  Nur so kann Pflege optimal gelingen und niemand läuft Gefahr, an der Last zu zerbrechen.

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