Die Pflege und die Sorgen, die damit verbunden sind, sind nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für pflegende Angehörige eine Herausforderung. Damit Sie Ihrem pflegebedürftigen Partner lange intensive Betreuung leisten können, brauchen Sie Entspannung und neue Impulse. Ein Urlaub tut da gut. Aber allein fahren? Auch ein gemeinsamer Urlaub ist weiterhin möglich – er weckt sicher auch all die Erinnerungen an die Zeiten vor der Pflege und schenkt Ihnen beiden neue Kraft.
Wer reist, entflieht dem Alltag für eine Weile. Als pflegender Angehöriger müssen Sie auch einmal Urlaub machen: Die Pflegekasse kommt Ihnen dann mit Angeboten wie der Kurzzeitpflege und der Pflegevertretung entgegen. Je enger Ihre Beziehung zum Pflegebedürftigen ist, desto weniger fühlen Sie sich wahrscheinlich mit solchen Lösungen wohl.
Gerade bei Demenz- und Alzheimerpatienten sind stimulierende Erfahrungen wichtig, um die geistige Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Ein immer gleicher Alltag regt das Gehirn nur wenig an, Vorgänge werden automatisiert.
Neben solchen Impulsen ermöglicht ein gemeinsamer Urlaub mit dem Pflegebedürftigen auch neue Bekanntschaften mit Menschen in ähnlichen Situationen. Pflegereiseveranstalter bieten hier ganz spezielle Urlaubspakete an.
Reiseanbieter werden vor dem Hintergrund des demographischen Wandels fitter, was die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen betrifft – ebenso Urlaubsgebiete und Hotels. Für Barrierefreiheit ist mittlerweile fast überall gesorgt.
Das Wichtigste bei Urlaubsreisen mit pflegebedürftigen Menschen ist die professionelle und frühzeitige Organisation:
Fragen Sie zusätzlich am besten bei Pflegestützpunkten oder Pflegestationen nach, wenn Sie sich und Ihrem Angehörigen erholsame Urlaubstage zum Durchatmen gönnen wollen. Spezielle Pflegehotels organisieren für die Zeit des Aufenthalts neben der entspannten An- und Abreise auch Pflegepersonal und gemeinsame Aktivitäten mit Menschen in ähnlichen Situationen.
Falls Sie einen Menschen mit einer Pflegestufe versorgen und von der Pflegekasse Pflegegeld beziehen, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld im Urlaub erhalten. Wer Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen bezieht, muss aber im Urlaub die Hälfte des Pflegegelds entbehren.
Nehmen Sie Pflegesachleistungen auf Reisen von einem kassenanerkannten Pflegedienst in Anspruch. Unter Umständen erhalten Sie als pflegende Person den sogenannten Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat. Dieser Betrag lässt sich in einen Pflegehotelurlaub investieren.
Bei Pflegeleistungen erhalten Sie als pflegender Angehöriger immer dann Bezuschussungen, wenn die Fachpflegekräfte des Pflegehotels für deutsche Pflegedienste arbeiten oder Verträge mit Ihrer Pflegekasse haben.
Gemeinsame Erholungsurlaube mit Pflegebedürftigen bieten pflegenden Angehörigen Krafterneuerungsmöglichkeiten, ohne dass sie den Pflegeangetrauten zurücklassen müssen. Geben Sie die Organisation in die Hände eines kompetenten Pflegereiseveranstalters und stellen Sie sicher, dass das Pflegehotel über alle wichtigen Angebote verfügt.